Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Februar 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter der Effort Reconstruction Method (nachfolgend „Anbieter") und gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs- und Analyseleistungen im Bereich der wirtschaftlichen Bewertung von Softwareentwicklungsaufwänden. Die AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§2 Leistungsbeschreibung
Der Anbieter erbringt Analyseleistungen zur Kostenherleitung und Bewertung von Softwareentwicklungsangeboten anhand der Effort Reconstruction Method. Folgende Leistungspakete stehen zur Verfügung:
| Paket | Preis (netto) | Lieferfrist |
|---|---|---|
| Angebotsbewertung | ab 4.000 € | 3–5 Werktage |
| Verhandlungs-Vorbereitung | ab 10.000 € | 5–10 Werktage |
| Vergabe- & Investitionsbegleitung | individuell | nach Vereinbarung |
Konkrete Lieferobjekte (PDF-Bericht, Excel-Kalkulationsblatt, Talking Points etc.) werden im jeweiligen Angebot / Scoping-Call festgelegt. Lieferfristen beginnen mit Übergabe aller erforderlichen Projektinformationen durch den Auftraggeber.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Angebotsannahme durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§4 Vergütung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§247 BGB) zu berechnen. Für Pakete mit einem Auftragswert über 10.000 € netto kann der Anbieter eine Anzahlung von bis zu 50 % vor Leistungsbeginn verlangen.
§5 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Anbieter ist ab Auftragserteilung bereit, eine individuelle Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zu unterzeichnen. Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von fünf Jahren.
§6 Datenlöschung
Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden alle übermittelten Projektunterlagen und erstellten Analysen nach Projektabschluss und vollständiger Bezahlung endgültig gelöscht. Der Anbieter bestätigt die Löschung schriftlich.
§7 Haftung
Die Leistungen des Anbieters dienen als Entscheidungsunterstützung und stellen keine Garantie für bestimmte Verhandlungsergebnisse oder Kosteneinsparungen dar. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§8 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Analysen und Berichten für den internen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — sofern gesetzlich zulässig — der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.